Kreismeisterschaften Heinsberg
&
Stadtmeisterschaften Hückelhoven
im Segeln 2019

18.05. & 19.05.2019

Kurz-Segelanweisung


Startverfahren


Der Start erfolgt zwischen dem Startschiff und einer Tonne (diese wird in der Steuermannsbesprechung benannt) in Windrichtung


Ankündigung:

1 Schallsignal - 5 Minuten vor dem Start


Vorbereitung:

1 Schallsignal - 4 Minuten vor dem Start


Eine Minute:

1 langes Schallsignal - 1 Minute vor dem Start - kein Boot darf sich in Luv der Startlinie befinden


Start:

1 Schallsignal - 0 Minuten vor dem Start


Kurs


- Normalerweise wird ein Dreieckskurs gesegelt


- Die Gegebenheiten auf unserem See (Form und Windverhältnisse) erfordern eine kurzfristige Festlegung des Kurses


- Der genaue Kurs wird in der Steuermannsbesprechung vor dem jeweiligen Lauf bekannt gegeben


- Der genaue Kurs wird in der See-Skizze neben dem Clubhauseingang eingezeichnet


Steuermannsbesprechung


- Die Steuermannsbesprechung findet ca. 20 bis 30 Minuten vor jedem Lauf vor dem Clubhauseingang statt


- Startbereitschaft am Samstag, 18.05.2019 - 13:00 Uhr


- Startbereitschaft am Sonntag, 19.05.2019 - 10:00 Uhr


Bootsklassen


Je nach Anzahl der gemeldeten Boote wird in verschiedenen Klassen gesegelt


Die Einteilung der Boote nach Yardstick erfolgt nach der Yardsticktabelle 2019 ausgegeben vom DSV


Es gilt folgende Ausnahme: Segelt ein Katamaran in der Klasse <= 110 , wird die in der Tabelle angegebene Catstick- / Yardstickzahl um 10 erhöht.


30 Minuten nach dem Zieleinlauf des 1. Bootes der jeweiligen Klasse wird die Wettfahrt beendet, später einlaufende Boote werden nicht mehr gewertet.


Startgeld


Das Startgeld beträgt in allen Bootsklassen 5,--€ / Segler.


Wettfahrtleitung


Günter Zischke, E-Mail: gmzischke@t-online.de


Anmeldung


Anmeldungen:
Anmeldungen zur Kreismeisterschaft Heinsberg und Stadtmeisterschaft 2019 bitte an:

Richard Lièvre, Tel.: 02431 1480, E-Mail : info@ratheimer-segelclub.de

Aus organisatorischen Gründen bitten wir auswärtige Regatta-Teilnehmer um vorherige Anmeldung – telefonisch oder per E-Mail.

Auswärtige Teilnehmer können ihre Boote nach vorheriger Abstimmung mit dem RSC Vorstand ggf. auch schon früher bringen (dann kann man auch schon einen Probeschlag machen). Ansonsten ist das Clubgelände am Samstag den 18. Mai ab 11.00 Uhr geöffnet.


Nachmeldungen sind bis 30 Minuten vor dem 1. Start bei der Wettfahrtleitung möglich


Veranstalter / Organisation


Ratheimer Segelclub e.V. – RSC, Wiesengrund, 41836 Hückelhoven


Wertung


Die Wettfahrt wird wie in Anhang A der Wettfahrtregeln vorgesehen unter Verwendung des Lowpoint-Punktsystems gewertet


Allgemeine Anweisungen


Die Wettfahrten werden gesegelt nach:


- Den internationalen Wettsegelbestimmungen (IWB)der ISAF, neueste deutsche Ausgabe.


- Ordnungsvorschriften des DSV


- Den Klassenbestimmungen über Ausrüstung und Vermessung der jeweiligen Klasse.


- Der Ausschreibung.


- Den Segelanweisungen der Regattaleitung und dem Programm.


Im Falle von Abweichungen gilt das Programm. Das Programm kann nur durch Aushänge am „Schwarzen Brett“ geändert werden. Alle teilnehmenden Boote müssen gültige Messbriefe bereithalten. Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. Steuerleute müssen im Besitz eines gültigen Bootsführerscheins sein. Steuermannwechsel ist nicht erlaubt. Ein Vorschoterwechsel muss vorher von der Wettfahrtleitung genehmigt worden sein.


Sicherheitsbestimmungen


Haftungsausschluss: Für die Eignung von Boot und Besatzung, sowie für Unfälle während der Veranstaltung oder des Auf- und Abslipens haften weder der veranstaltende Club noch die Wettfahrtleitung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.


Jeder Steuermann ist für die richtige seemännische Führung und Ausrüstung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Setzen der Flagge „Y“ (gelb-rot-diagonal gestreift) bedeutet: Alle Segler müssen Schwimmwesten anlegen solange dieses Signal steht. Taucheranzüge gelten nicht als Schwimmwesten.


Jugendliche Teilnehmer müssen grundsätzlich Schwimmwesten tragen. Die persönlichen Auftriebsmittel müssen sichtbar, oberhalb der Bekleidung getragen werden. Bei aufziehenden Stürmen oder Gewittern während einer Wettfahrt entscheidet die Regattaleitung über den Abbruch der Wettfahrt. Eine von der Regattaleitung abgebrochene Wettfahrt wird nicht gewertet.


Start


Die Wettfahrten werden nach 4.2. IWB, System 1 (II) gestartet. (% Minuten-System).


Boote, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind werden als nicht gestartet gewertet (DNS)


Wer sich nach Inkrafttreten der Einminutenregel mit Teilen seines Bootskörpers, seiner Mannschaft oder Ausrüstung auf der Bahnseite der Startlinie befindet, muss mit seinem Boot vollständig um die Startlinienbegrenzungstonne herum auf die Vorstartseite der Startlinie segeln bevor er startet. Die gleiche Regelung gilt beim Frühstart eines Bootes.


Startsignale (T = Startzeit)


T minus 5 Minuten = Vorbereitungssignal


T minus 4 Minuten


T minus 1 Minute


T minus 0 Minuten = Startsignal


Das Startsignal ist gleichzeitig das 5 Minutensignal der nachfolgenden Klasse.


Bahnen


Der Kurs wird bei der Steuermannsbesprechung bekannt gegeben und auf der aushängenden Seekarte eingezeichnet. Die Bahnmarken werden durch ausgelegte Tonnen markiert.


Ziel


Ein Boot beendet eine Wettfahrt wenn irgendein Teil seines Rumpfes oder seiner in normaler Lage befindlichen Ausrüstung die Ziellinie kreuzt. Ein Boot, das seine Wettfahrt beendet hat ist jedoch noch solange in der Wettfahrt bis es klar vor der Ziellinie ist.


Nach erfolgreichem Zieldurchgang darf die Ziellinie nicht erneut durchsegelt werden. Bei Nichtbeachtung erfolgt Ausschluss. Vor dem Zieleinlauf gilt die Ziellinie als nicht existent und kann beliebig durchsegelt werden.


Abbruch der Wettfahrt


Aufhebung oder Abbruch der Wettfahrt wird durch setzen der Flagge „N“ (blau-weiß-kariert) und 3 Schallzeichen angezeigt


Zeitbegrenzung


Die Wettfahrt endet, für die jeweilige Klasse, 30 Minuten nach Zieldurchgang des jeweiligen Klassenersten. Später einlaufende Boote werden nicht gewertet (DNF).


Wertung


Es gilt das Low-Point-System.


Die Wertung zur Clubmeisterschaft erfolgt für die Erwachsenen und die Jugend jeweils getrennt.


Proteste


Ein Boot das protestieren will, muss das andere Boot bei der ersten zumutbaren Gelegenheit informieren. Es muss „Protest“ rufen und eine rote Flagge setzen (nicht bei Booten unter 6m). Proteste müssen spätestens 30 Minuten nach Ende der Wettfahrt bei der Wettfahrtleitung angemeldet werden. Die Proteste sind auf dem offiziellen Formular (bei der Regattaleitung erhältlich) einzureichen.


(http://www.dsv.org/fileadmin/user_upload/media/_regatta_olympia/pdf/Protestformular.pdf)


Ende der Wettfahrt


3 Schallsignale


Haftungsausschluss


Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen liegt alleine bei ihm, er übernimmt auch in so weit die Verantwortung für die Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicherem Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischer Weise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenshaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch die anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt



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